WEG-Verwaltung
Wir sind Vertrauensperson sowie Vermittler und stehen unparteilich für die Interessen der Gemeinschaft und für die Interessen des Gebäudes.
FOLGENDE GRUNDLEISTUNGEN FÜR SIE IN DER ÜBERSICHT:
- Erstellung eines Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr gem. § 28 WEG je Sonder- /Teileigentum
- Erstellung der Jahresabrechnung im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum
- Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung und Niederschrift der Beschlüsse
- Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung
- Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
- Rechnungskontrolle und Zahlungsanweisung
- Geldverwaltung – Kontoführung
- Buchführung
- Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
- Abwicklung von Schadensfällen
- Instandhaltung und Instandsetzung