WEG-Verwaltung

Wir sind Vertrauensperson sowie Vermittler und stehen unparteilich für die Interessen der Gemeinschaft und für die Interessen des Gebäudes.

FOLGENDE GRUNDLEISTUNGEN FÜR SIE IN DER ÜBERSICHT:

  • Erstellung eines Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr gem. § 28 WEG je Sonder- /Teileigentum
  • Erstellung der Jahresabrechnung im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum
  • Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung und Niederschrift der Beschlüsse
  • Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung
  • Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
  • Rechnungskontrolle und Zahlungsanweisung
  • Geldverwaltung – Kontoführung
  • Buchführung
  • Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
  • Abwicklung von Schadensfällen
  • Instandhaltung und Instandsetzung